Nach Rücksprache mit meiner Hausverwaltung habe ich mich inzwischen dazu entschieden, ein Balkonkraftwerk bzw. Mini PV Anlage bzw. steckerfertige Photovoltaik Anlage zu bestellen. In diesem ersten Teil der Reihe soll es darum gehen, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, was man beachten muss und welche Anträge bzw. Meldungen durchzuführen sind.
Disclaimer: Alle in diesem Beitrag getätigten Aussagen beziehen sich auf meine Informationen, welche ich von meiner Hausverwaltung bekommen habe und sind keine Rechtliche Beratung.

Ich habe mich für das über diesem Absatz verlinkte Set entschieden, da ich dieses bis zur Gesetztes Änderung mit 600VA und anschließend mit 800VA betreiben kann, mit den 1000W Modulen aber auch dafür sorge, bei etwas weniger Sonne noch gute Werte zu erzielen.
Nun aber zu den Voraussetzungen. Wenn ihr das BKW an einer Balkon-Brüstung anbringen möchtet, stellt dies einen festen Verbund mit dem Gebäude dar und muss in einer Eigentümerversammlung genehmigt werden. Als Mieter müsst ihr dies über euren Vermieter abklären (lassen).
Wenn ihr wie in meinem Fall eine Erdgeschoss Einheit mit eigenem Garten besitzt, dann könnt ihr die Paneele (lt. meinen Informationen) ohne weiter Genehmigung in eurem Garten aufstellen, da sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Der Anschluss des BKW muss inzwischen lt. DIN VDE V 0100-551-1 entweder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, wie dem über diesem Absatz verlinkten Wieland Stecker, oder über einen Festanschluss erfolgen. Ein Anschluss über die oft mitgelieferten Schutzkontaktstecker ist nicht mehr zulässig. Dies wird in der Anmeldung bei meinem Energieversorger nochmals explizit erwähnt.
Auch wenn eine Mini PV Anlage bis zu 600VA landläufig als nicht Anmeldepflichtig gilt, muss sie doch beim örtlichen Energieversorger angemeldet werden. Dieser tauscht falls nötig den Stromzähler im Gebäude aus, ein BKW nicht mit einem Zähler betrieben werden darf, welcher rückwärtslaufen kann. Dieser Service ist bei meinem Versorge kostenlos, kann aber bei anderen Energieversorgen eine Servicegebühr kosten. Laut meiner Hausverwaltung ist ein Tausch des Zählers nicht in der Eigentümergemeinschaft anzumelden oder zu genehmigen.

Eine weitere Meldepflicht besteht beim Marktstammdatenregister. Dieser Meldepflicht muss aber erst nachgekommen werden, wenn die steckerfertige PV Anlage bereits in Betrieb ist. Somit werde ich diese Meldung auch erst in einem Späteren Teil genauer erklären. Sobald mein örtlicher Versorger meinen noch zu alten Zähler getauscht hat, geht es hier im Blog weiter.

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Thomas Wiesner

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